Jedes Mitglied - Bad besitzt zwei Stimmrechte.
Es wird angestrebt, dass jedes Mitglied- Bad von einer Person aus der Betriebsleitung (zum Beispiel Badi- Kommission) und von einer Person aus dem täglichen Betriebsbereich (zum Beispiel Bademeister) vertreten ist.
Wenn unmittelbar vor einer Abstimmung nichts anderes beschlossen wird, gilt das offene Handmehr der anwesenden Abgeordneten. Bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende das Stichentscheidungsrecht.
An der Abgeordnetenversammlung werden folgende Geschäfte behandelt:
Unter einander oder durch Vermittlung über den Vorstand wird veranlasst: