Jedes Mitglied - Bad besitzt zwei Stimmrechte.

 

Es wird angestrebt, dass jedes Mitglied- Bad von einer Person aus der Betriebsleitung (zum Beispiel Badi- Kommission) und von einer Person aus dem täglichen Betriebsbereich (zum Beispiel Bademeister) vertreten ist.

 

Wenn unmittelbar vor einer Abstimmung nichts anderes beschlossen wird, gilt das offene Handmehr der anwesenden Abgeordneten. Bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende das Stichentscheidungsrecht.

 

An der Abgeordnetenversammlung werden folgende Geschäfte behandelt:

  • Vorstellung neuer Mitglieder,
  • Austrittsbegehren von Mitgliedern,
  • Rückblick auf vorangegangene Saison,
  • Rechnungsablage des Badi- Verbundes OASE und Festsetzung des Mitgliederbeitrages für das kommende Jahr,
  • Diskussion aktueller Themen, z.B. Vorschriften, Sicherheitsvorkehren, etc.,
  • Aus- und Weiterbildungsfragen,
  • Vorstellung neuer Branchen- Produkte,
  • gemeinsame Werbung.

Unter einander oder durch Vermittlung über den Vorstand wird veranlasst:

  • Gegenseitige Aushilfe in Notfallsituationen,
  • Betriebsbesichtigungen,
  • Orientierung über Erneuerungen im Anlagebereich,
  • Vermittlung von fachbezogenen Spezialisten,