• Das oberste Organ des Badi- Verbundes OASE ist die Abgeordnetenversammlung der Mitglieder- Bäder.
  • Jedes Mitglied hat Anrecht auf zwei stimmberechtigte Abgeordnete.
  • Gäste (zum Beispiel zusätzliche Vertreter der Bäder) sind jederzeit willkommen. Branchenbezogene Firmen (zum Beispiel für Wasseraufbereitung) sind ebenfalls als Gäste willkommen.
  • Die Mitglieder- Bäder wählen ihre zwei Abgeordneten selbst.
  • Die Leitung ( Vorstand) des Badi-Verbunds OASE besteht aus drei Personen: Präsident, Vizepräsident und Protokollführer. Die Vorstandsmitglieder können aus den Abgeordneten selbst oder aus speziellen Nominationen aus den Mitglieder- Bäder- Organisationen gewählt werden. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt vier Jahre Wiederwahlen sind zulässig.